Die Würde des Menschen ist unantastbar Artikel 1 Abs. 1 GG


Nachdem die Menschenwürde in unserer heutigen Zeit von Politik und den Wirtschaftsverantwortlichen (denen der nackte Gewinn mehr wert ist als Menschenleben) immer mehr mit Füßen getreten, und das Grundgesetz teilweise vollkommen außer Acht gelassen wird haben wir das Programm der Gesundheitspolitik absichtlich auf den Artikel 1 Abs. 1 GG angelehnt

Finanzierung und Finanzen

Folgende Finanzierungsform wird angestrebt:
Private Krankenversicherungen werden abgeschafft. Die Leistungen dieser einen Krankenversicherung sind identisch mit den Leistungen von jetzt. Ausnahme ist die zahnärztliche Behandlung, diese wird erweitert. Weitere Streichungen aus der Vergangenheit werden überprüft und wenn möglich rückgängig gemacht Die Pflegeversicherung wird abgeschafft, da sie in ihrer jetzigen Form ein Verwaltungsungetüm ist und Millionen an Euros verschlingt ohne wirklich effektiv zu sein. Die Pflegeversicherung wird in die staatliche Krankenkasse integriert. Wer Pflege benötigt bekommt diese durch die Krankenkasse bezahlt. Dies ist nach Antrag des Versicherten zu genehmigen. Finanziert wird dieses System durch einheitliche Beiträge der Versicherten ( ausgehend vom Verdienst, zwischen 3 und 5 % des Bruttoverdienstes )  und durch Steuergelder ( + 1% der MWSt ). Gleichzeitig werden unnötige Subventionen, die die Wirtschaft heute noch erhält abgeschafft und diese Gelder fließen in das Gesundheitssystem. Kinder, Bedürftige, und Geringverdiener sind Beitragsfrei. Sämtliche Zuzahlungen entfallen.

 Wir orientieren uns am skandinavischen Modell.

Diejenigen die jetzt keine KV mehr haben werden ohne Strafen mit sofortiger Wirkung mitversichert. Die Kosten dafür trägt die Solidargemeinschaft Die Abrechnungsform der Vertragsärztlichen- und Zahnärztlichen Vergütung wird sich insoweit ändern, das der Patient mit seiner Unterschrift die Leistungen die er erhalten hat gegenzeichnen muss. Die Abrechnungen sind so einfach wie möglich zu halten. Dies betrifft auch sämtliche andere Formen der therapeutischen Abrechnungen. Dies ist in Bereich der ambulanten Pflege bereits der Fall. Hier muss der Patient die erbrachten Leistungen mit seiner Unterschrift gegenzeichnen bevor er eine Abrechnung einschicken kann. Abrechnungen können elektronisch oder über Papier erstellt werden ohne Abzüge hinnehmen zu müssen. Es gibt keine Begründung warum für eine Abrechnung auf Papier Abzüge vom Rechnungsbetrag gestellt werden.

Die DRGs werden mit sofortiger Wirkung abgeschafft und Krankenhäuser dürfen wieder das abrechnen was sie an Leistung und Behandlung erbracht haben.

  2. Pharmaindustrie

 Sämtliche Verträge die zwischen der neuen KV und der Pharmaindustrie gemacht werden sind den Bürgern transparent offenzulegen. Medikamente die in anderen Ländern ( mit vergleichbarem Standard wie Deutschland ) getestet und erfolgreich eingeführt wurden, sind ohne nochmaliger Testung in Deutschland zuzulassen. An Krebs Erkrankte die sich für eine Chemotherapie entschieden haben, sollen diese auch zu Hause unter fachlicher Begleitung durchführen können. Eine Verpflichtung zu einer Therapie in einem Krankenhaus entspricht der Entmündigung des Bürgers und durch so eine Verpflichtung steht nur die Gewinnmaximierung im Vordergrund.  Das BTM Gesetz ( Betäubungsmittelgesetz ) ist zu lockern, Schmerztherapien die auf BTM laufen leichter zugänglich werden. Medikamente die auf Hanfbasis aufgebaut sind, deren Wirksamkeit erwiesen sind, werden anerkannt und zugelassen.

  3. Therapien

Jeder Bürger, egal an welcher Erkrankung er leidet, hat das Recht sich selbst für eine medizinische oder alternative Behandlung zu entscheiden. Eine Zwangsbehandlung von psychisch erkrankten Bürgern ist prinzipiell abzulehnen. Ebenso ist es verboten mechanische Fixierungen oder medikamentöse Fixierungen ( Einsatz von Psychopharmaka und Neuroleptika ) ohne dem Einverständnis des Bürgers durchzuführen. Der Einsatz von Psychopharmaka an ADS erkrankten Kindern ( Zappelphilippsyndrom ) ist abzulehnen. Eine gezieltere Therapie ohne Medikamente, sprich bessere Betreuung, Sportmöglichkeiten, intensive Beschäftigung ist anzustreben und durchzuführen. Eine Ruhigstellung von an Demenz oder Alzheimererkrankten Bürgern wird abgelehnt. Auch hier zählt bessere Betreuung und Personalaufstockung um diese Bürgern wieder besser in die Gesellschaft integrieren zu können.  

  4. Aus- Fort- Weiterbildungen

 Für die Pflege:

Sämtliche Ausbildungen in der Pflege egal in welchem Bereich sind Bundeseinheitlich zu gestalten, die Zulassungsvoraussetzungen sind wie bisher auch mindestens die mittlere Reife, bzw. der Hauptschulabschluss plus eine abgeschlossene Ausbildung. Wir sind für eine Einführung eines Aufnahmetests zur Ausbildung in einem Pflegeberuf, Schwerpunkt ist hier aber die Soziale Kompetenz. Jede Ausbildung im Pflegebereich muss Kostenfrei für den Auszubildenden sein, Bundesweit. Auszubildende werden als „zusätzliche“ Kräfte gewertet und zählen nicht zum Stellenschlüssel. Abgelehnt wird ein Ein- oder Zweijähriges Praktikum, da dieses nur dazu dient billige Arbeitskräfte auf den Stationen zu haben, und somit wieder der Gewinnoptimierung des Betreibers dient. Überlegenswert wäre eine Ausbildung die 4 Jahre dauert.  2 Jahre gemeinsame Ausbildung in denen die Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Arzneimittellehre usw. weitergegeben wird. Nach zwei Jahren müssen sich die Auszubildenden entscheiden in welchen Bereich sie sich spezialisieren wollen. Ein Studium in der Pflege muss allen Pflegekräften nach 2 Jahren Berufspraxis ermöglicht werden. Nach einem Studium oder langjähriger Berufserfahrung ( mit Zusatzqualifikation ) muss es einer Pflegekraft ermöglicht werden selbst Rezepte auszustellen für Medikamente wie leichte bis mittlere Schmerzmedikation, Insuline, Blutdruckmedikamente u.ä. Des Weiteren müssen Ambulante Pflegedienste dazu berechtigt werden selbst Verordnungen ausstellen zu können, die ein Patient benötigt. Dies stellt einen großen Abbau der momentan herrschenden Bürokratie dar.  

Heilpraktiker:

Heilpraktiker mit 5 jähriger Berufserfahrung sollen bei chronisch Kranken kassenärztlich mitbehandeln dürfen. Voraussetzung dafür ist, das die Heilpraktikerausbildung bundeseinheitlich geregelt wird und es wirklich ein Ausbildungsberuf wird und nicht nur eine Überprüfung der Lerninhalte. Es wird angestrebt das Mediziner und Heilpraktiker zukünftig zusammen arbeiten.

Ärzte

In das praktische Studium der angehenden Ärzte hat ein halbjähriger Einsatz im Pflegebereich zu erfolgen. Zu viele Ärzte haben keinen Bezug zur Pflege und kennen die Arbeit nur theoretisch.  Hierbei sollte der Schwerpunkt auf der Erlernung Praktischer Tätigkeiten liegen (Katheter legen, Blutabnahme usw.)

  5. Pflegesituation und Veränderungen

Die momentane Pflegesituation ist ein einziges Fiasko und entspricht nur noch einer Verwahrung und hat nichts mit einer würdevollen Pflege zu tun.

Man kann sagen: Der Kapitalismus hat über die Menschenwürde gesiegt, und dazu sagen wir: NEIN 

Wir fordern die konsequente Umsetzung der Pflege Charta, die bereits 2005 von der damaligen Bundesregierung beschlossen wurde, aber bis zum heutigen Tag nur auf dem Papier umgesetzt ist und nicht im alltäglichen Leben.

Artikel 1:

 Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Artikel 2:

Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3:

Privatheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4:

Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

 Artikel 5:

Information, Beratung und Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.

Artikel 6:

Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7:

 Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8:

Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder Hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

    6. Verschiedenes  

Wir lehnen Pflegeketten wie sie von vielen Institutionen betrieben werden definitiv ab. Darunter fallen auch die kirchlichen Träger und viele „ Gemeinnützige“ Organisationen, die immer wieder negativ durch Pflegeskandale auffallen. Wir stehen für eine Begrenzung der Anzahl an Pflegeheimen, Krankenhäusern oder ambulanten Diensten die ein Betreiber führen darf. Stattdessen fördern wir kleine Betreiber die nur ein Pflegeheim, Krankenhaus oder nur einen Pflegedienst in seiner Region hat. Jeder der Pflegemissstände anzeigt, und diese auch beweisbar sind muss eine automatischen Kündigungsschutz erhalten. Keine Konsequenzen für Bürger die Missstände aufzeigen wenn diese wirklich existieren. Das Betreuungsgesetz gehört von Grund auf geändert, da die Berufsbetreuer sich auf Kosten unserer Mitbürger bereichern, ohne sich um den Schutzbefohlenen wirklich zu kümmern. Abschaffung der Berufsbetreuer. Betreuer sollen in Zukunft nur noch Familienangehörige sein oder Ehrenamtliche unter strengsten staatlichen Kontrollen Behandlungsabläufe bei erkrankten Bürgern, erste Diagnose, Klinikaufenthalt, Rehamassnahmen, weitere ambulante Versorgung muss besser koordiniert werden. Doppeltbehandlungen sind zu vermeiden.  Lobbyisten aus der Pharmaindustrie haben während der Sprechzeiten nichts verloren. Dies ist gesetzlich zu untersagen Förderung der Familienpflege. Mehr Unterstützung von pflegenden Angehörigen. Auszeiten schaffen; auch Pflegende Angehörige brauchen Urlaub!  Sofortige Abschaffung der Minutenpflege, nicht nur das geringe Gehalt ist ein Grund warum viele aus der Pflege aussteigen, vielmehr ist es die fehlende Zeit für den Menschen. Ein Mensch kann nicht nach Minuten berechnet werden. Pflegezeit muss individuell angepasst werden können.  Abschaffung der ARGE.  Die ARGE der Kassen und Pflegeverbände in den einzelnen Bundesländern bestimmten über die Qualität und die Prüfungsrichtlinien in der Pflege. Sie vollkommen undurchsichtig, niemand weiß wer wirklich drin sitzt und Entscheidungen trifft. Auf Nachfragen  bekommt man keine Antwort. Aber diese Menschen in der ARGE entscheiden über das Leben und das Leiden von Bürgern. Damit muss Schluss sein. Wir stehen für eine transparente ARGE wo jeder weiß wer welche Entscheidung getroffen hat. Überprüfungen von Pflegeheimen Pflegediensten nicht nur durch den MDK, sondern auch durch andere qualifizierte Anbieter. Nur eine Kontrollinstanz die durch Aufträge der Kassen lebt lässt vermuten dass diese Kontrollinstanz nicht unparteiisch ist und für die Kassen arbeitet.  Als letzten Punkt fordern wir die erhebliche Aufstockung der Gehälter aller Berufsgruppen die im Gesundheitssystem arbeiten. Die Gehälter müssen angepasst werden an die immer steigenden Anforderungen!